Unsere Leistungen

Wir von VIVICARE bieten eine professionelle Pflege – sowohl ambulant als auch stationär. 

Unsere Aufgaben

Unsere verschiedensten Leistungen beinhalten pflegerische, medizinische, hauswirtschaftliche und betreuungsdienstliche Tätigkeiten:
 
  • Versorgung von Kindern im häuslichen Umfeld, die eine Intensivpflege benötigen – bis zu 24 Stunden täglich
  • Versorgung von Intensivpflege-bedürftigen Jugendlichen und Erwachsenen im häuslichen Umfeld oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften – bis zu 24 Stunden täglich
  • Unterstützung bei der alltäglichen Pflege, einschließlich Körperhygiene, Ernährung, Mobilisierung etc. (Grundpflege nach SGB* XI)
  • Übernahme von medizinischen Tätigkeiten, die ärztlich verordnet wurden (Behandlungspflege nach SGB V) wie Medikamentengabe, Blutdruck-Messen etc.
  • spezialisierte Versorgung von chronischen Wunden
  • Begleitung von Klienten und Bewohnern jeden Alters in spezielle Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Arbeitsstätten sowie bei Schullandheimaufenthalten oder im Urlaub
  • Versorgung und würdevolle Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden (Palliativpflege)
  • Nachsorge von Früh- und Neugeborenen
  • Übernahme einer Ersatzpflege, wenn eine privat pflegende Person aufgrund von z. B. Urlaub oder Krankheit die Pflege nicht verrichten kann (Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI)
  • Anleitung und Beratung zur Pflege für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen (nach § 45 SGB XI)
  • Beratung zur Pflege für pflegende Angehörige (Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI)
  • Vorbereitung für die Kurzzeit- oder Langzeitpflege (Pflegeüberleitung)
  • schrittweise Reduzierung einer 24-Stunden-Pflege bei Klienten und Bewohnern, die keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung mehr benötigen (Rückzugspflege)
  • Hilfestellung bei der Antragstellung und beim Schriftverkehr mit den Kostenträgern (mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, dem Bezirk oder den privaten Versicherungsunternehmen)
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Therapeuten, Frühförderstellen, Fachärzten (einschließlich Kinderärzten) und Fachkliniken sowie externen Dienstleistern, z. B. zur fachkompetenten Evaluierung, ob ein Weaning (Entwöhnung von der Beatmung) oder eine Dekanülierung (Entfernen der Trachealkanüle) möglich ist.

Kooperationen mit anderen Dienstleistern

Das Angebot von VIVICARE wird abgerundet durch die Vermittlung von Pflege-begleitenden Services: 
  
  • Hausnotruf
  • Kurzzeitpflege
  • vollstationäre Pflege
  • Tagespflege
  • mobiler sozialer Hilfsdienst
  • Nachbarschaftshilfe
  • SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung)
  • medizinische Fußpflege
 
Außerdem geben wir pflegenden Angehörigen gern die Kontaktdaten von Beratungsstellen. 

Finanzierung

Die (Intensiv-)Pflege erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung (Pflege-Versicherungsgesetz; SGB XI) oder auf persönlichen Wunsch.
 
Für eine Pflege nach dem Pflege-Versicherungsgesetz erstellen wir Ihnen nach einer persönlichen Beratung und nach Klärung des Hilfebedarfs einen individuellen Leistungsplan sowie einen Kostenvoranschlag, aus dem ersichtlich wird, ob Sie mit einem Eigenanteil rechnen müssen.


* SGB = Sozialgesetzbuch