Verhinderungspflege
Auch pflegende Angehörige brauchen Zeit für eine Pause, denn eine Auszeit hilft, den persönlichen Akku wieder aufzuladen, um danach uneingeschränkt für den lieben pflegebedürftigen Menschen da zu sein. Dafür gibt es die sogenannte Verhinderungspflege.
Wir übernehmen die Pflege, wenn Sie als
pflegende Angehörige einmal durchschnaufen möchten oder im Urlaub sind. Wir springen aber auch dann ein, wenn Sie selbst erkrankt oder anderweitig verhindert sind. Sie legen fest, wie lange Sie uns für die
Ersatzpflege benötigen:
stundenweise, tageweise oder wochenweise. Nach § 39 SGB* XI übernimmt die Pflegekasse dafür die Kosten (bis zu 6 Wochen im Jahr).
Die Verhinderungspflege umfasst alle pflegerischen Aufgaben im Bereich der Grundpflege und der Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.
Die Verhinderungspflege umfasst alle pflegerischen Aufgaben im Bereich der Grundpflege und der Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.
Was Sie wissen müssen
Wenn Sie eine Ersatzpflege beantragen möchten, beachten Sie bitte:
Auf Wunsch beraten wir Sie gern kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an.
* SGB = Sozialgesetzbuch
- Die Pflegekasse übernimmt erst ab Pflegegrad 2 die anfallenden Kosten.
- Die pflegerische Versorgung durch den Angehörigen in der häuslichen Umgebung muss seit mindestens 6 Monaten stattfinden. In dieser Zeit darf die Pflege zwar unterbrochen worden sein, aber nicht länger als 4 Wochen.
Auf Wunsch beraten wir Sie gern kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an.
* SGB = Sozialgesetzbuch