Beratungseinsatz

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen gepflegt werden, müssen nach § 37(3) SGB* XI regelmäßig sogenannte Beratungseinsätze durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen. 
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad ab, und zwar wie folgt:
 
  • Pflegegrad 2 und 3: einmal im Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal im Vierteljahr

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 dürfen halbjährlich einmal eine Beratung zu Hause in Anspruch nehmen. Sofern ein ambulanter Pflegedienst Sachleistungen bei dem bzw. der Pflegebedürftigen erbringt, besteht für diesen Personenkreis keine Verpflichtung zum Abruf des Beratungsbesuchs. 
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Warum Beratungsbesuche?

Die Beratungseinsätze sollen die Qualität der häuslichen Pflege durch Angehörige sichern und eine pflegefachliche Unterstützung gewährleisten. Falls die Beratungsbesuche nicht oder in größeren Abständen durchgeführt werden, kann es passieren, dass das Pflegegeld gekürzt wird. Daher sollten Sie genau darauf achten, dass diese Situation nicht eintritt. 

Wir von VIVICARE übernehmen im Großraum München die Besuche zur Beratung. Als Klient bzw. Angehöriger werden Sie von uns an die notwendigen Beratungseinsätze erinnert und wir übernehmen für Sie die notwendige Dokumentation zur Erfüllung der Nachweispflicht gegenüber der zuständigen Pflegekasse. Für Sie entstehen keine Kosten, denn als zugelassener Pflegedienst rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.

Sprechen Sie uns einfach an – wir kommen gern vorbei.
Kontakt 

* SGB = Sozialgesetzbuch